Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Thema „Luftfrachtsicherheit“ ändern sich zum 29.04.2010. Derzeit basieren alle Prozesse/Anforderungen zur Luftfrachtsicherheit auf der dafür aktuell gültigen Verordnung der Europäischen Union VO (EG) 2320/2002 (inkl. der Durchführungsverordnungen).
Diese Verordnung wird zum 29.04.2010 durch die VO (EG) 300/2008 abgelöst. Noch sind nicht alle erforderlichen Details bzgl. der neuen Verfahren seitens der zuständigen Ministerien bzw. seitens des Luftfahrtbundesamtes (LBA) publiziert worden.
Weitere Informationen zu der Verordnung EU 300 und auch zu der z. Zt. noch gültigen Verordnung EU 2320 finden Sie rechts nebenstehend in der Auswahlbox.